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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Werbeagentur Ruppenthal

Inhaber: Christian Ruppenthal
Brauneberger Straße 1A
D-54472 Burgen

Vorbemerkung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur und dem Kunden ge- schlossene Verträge. Soweit Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur abweichen, gelten nur die Bestimmungen der Agentur, es sei denn, es ist schriftlich eine andere Regelung im Einzelfall vereinbart.

I. Erwerb von Rechten
Die Agentur als Urheber aller Arbeiten und alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke überträgt dem Kunden mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Diese Übertragung ist grundsätzlich beschränkt auf Nutzungen in Deutschland. Soweit Nutzungen über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen diese einer schriftlichen Vereinbarung, die auch das zusätzliche Entgelt für die Agentur regelt. Die Übertragung schließt das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung an dritte Unternehmen nur ein, wenn hierüber zwischen der Agentur und dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung mit gesondertem Entgelt geregelt ist.
Für den Fall, dass der Kunde ohne ausdrückliche Vereinbarung in zeitlicher, örtlicher oder in jeder sonstigen Weise dagegen verstößt, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe des 2,5-fachen Auftragswertes des zu Unrecht übertragenen Nutzungsrechts zu zahlen. Die Agentur übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, dass die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten, Nutzungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
Darüber hinaus steht der Agentur das Recht zu, bei der Verwendung ihrer Arbeiten als Urheber aufgeführt zu werden. Alle im Rahmen dieses Vertrages von der Agentur erstellten Unterlagen (auch digitale Daten) und Gegenstände verbleiben im Eigentum der Agentur und sind nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen der Agentur herauszugeben.

II. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Aufträgen können von der Agentur Zwischenrechnungen erstellt werden. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, insbesondere bei Anzeigenaufträgen, Vorabrechnungen zu erteilen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Agentur Anspruch auf Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Agentur kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

III. Rechtsschutz
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt.
2. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vor- schläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
3. Die von der Agentur zur Durchführung des Vertrages erbrachten Leistungen sind von dem Kunden unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen. Beanstandungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von acht Tagen nach Übergabe der Arbeiten an den Kunden bei der Agentur eingegangen sein. Wenn der Kunde eine Anzeige innerhalb dieser Frist unterlässt, gilt die Arbeit als genehmigt, eine nachträgliche Mängelrüge ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Einzelleistungen.
4. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht der Agentur das Recht zu, anstatt Wandlung oder Minderung eine Nachbesserung vorzunehmen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, nach Prüfung die Arbeit der Agentur binnen sieben Tagen abzunehmen, wobei Einzelleistungen mündlich oder auch schriftlich abgenommen werden können. Wird eine Abnahme nicht innerhalb von sieben Tagen vom Kunden durchgeführt, gilt die Abnahme als getätigt.
6. Die Haftung der Agentur auf Schadenersatz ist nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz und auf unmittelbaren Schadensersatz beschränkt. Eine Haftung für vom Kunden eingeschaltete Fremdfirmen wird ausgeschlossen soweit die Fremdfirmen im Einvernehmen mit dem Kunden eingeschaltet worden sind.

IV. Schadenersatz und Verzug
Ist für die Leistung der Agentur ein Termin bestimmt, so stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Überschreitung des Termins aus Verzug zu, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Befindet sich die Agentur mit der von ihr zu bewirkenden Leistung in Verzug, so hat der Kunde der Agentur eine angemessene Frist, mindestens von vier Wochen, zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von der Agentur zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt oder lehnt der Kunde die Erfüllung des Vertrages aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, ab, steht der Agentur das volle Honorar zu.
Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung des Kunden erforderlich, insbesondere das Zurverfügungstellen von Unterlagen etc., kann die Agentur, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug ist, dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Agentur die erbrachten Leistungen berechnen und hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe eines Ausfallhonorars von 75 % des vereinbarten Honorars verlangen. Kann die Agentur nachweisen, dass der Ausfallschaden höher ist, muss sie dies belegen. Dem Kunden verbleibt der Nachweis, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit von der Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, ist die Agentur berechtigt, eine Erhöhung des vereinbarten Honorars zu verlangen gegen Nachweis des Mehraufwandes.

Stand: Juli 2020

Anschrift

Ruppenthal Consultants
Moselbahnstraße 2 54470 Bernkastel-Kues