Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind es große Aufgaben, die auf Datenschutzbeauftragte zukommen. Aber nicht nur Google, Apple und andere sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Egal ob digital oder auf Papier.
Relevanz für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Anwendung der Datenschutzbestimmungen im Euroraum lässt keinen Zweifel daran, dass Datenschutz on- wie offline nicht nur die "Großen" betrifft, sondern mit eindeutiger Tendenz längst in die alltägliche Rechtssprechung Einzug gehalten hat.
Nachstehende Grafik illustriert die im Zusammenhang mit der DSGVO erhobenen Bußgelder seit ihrem Inkrafttreten innerhalb der Europäischen Union (Quelle: https://www.enforcementtracker.com/?insights):
Diese Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte:
Ansprechpartner für Datenschutz-rechtliche Fragestellungen im Unternehmen und gegenüber Aufsichtsbehörden
kompetente Beantwortung von Kunden-, Mitarbeiter-, Geschäftsführungs- Anfragen oder Fragen Dritter
Sensibilisierung Gegenüber Führungskräften und Mitarbeitern,
Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften im Bezug auf personenbezogene, individuelle datenschutzrechtliche Themen, bspw. auch im Umgang mit Endgeräten, sowie bezüglich der Gefahren elektronischer Verarbeitung
Hinwirken & Beraten bedarfsgerechte Beratung für datenschutzkonformes Arbeiten,
Ausarbeiten und Vorschlagen von Maßnahmen, zur Integration, Sicherstellung undEinhaltung eines ausreichenden Datenschutzes, wobei die operative Umsetzung nicht im Ermessen des Datenschutzbeauftragten liegt
Audits & Berichte Auditierung und Erstellung unterschiedlicher Berichte,
Berichterstellung und Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten nach Art und Umfang der Datenverarbeitung im Unternehmen,
Zusammenstellen der relevanten Informationen und kontinuierliche Aktualisierung des Verzeichnisses,
Überwachung von Aufbewahrungs- und Löschfristen
Unterstützung
Kontrolle von Datenverarbeitung auf gesetzliche Konformität zur Prävention von unternehmensweiten Datenschutzverstößen,
Hilfestellung beim Erstellen des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) , bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), sowie beim Umgang mit Melde- & Informationspflichten
Prüfung von Datenschutzrechtlichen Fragestellungen,
Prüfen und Überwachen zu schließender und bestehender Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV),
Riskikoabschätzung von Verarbeitungstätigkeiten beim Einsatz neuer Medien und Technologien,
Empfehlungen für Schutzmaßnahmen
Häufig ist die Angst vor Abmahnungen und Urteilen in kleinen Unternehmen größer als die aktive Prävention eines datenschutz-rechtlichen Vorfalls.
Externer Datenschutzbeauftragter
Als zertifizierter externer Datenschützer (IHK) beraten wir Sie bedarfsgerecht, individuell und übernehmen die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen rund um den Datenschutz gerne als Dienstleister.
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Kontakt:
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