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Share Deal oder Asset Deal?

Geschrieben von Ruppenthal
Datum: 4. August 2022 

Unternehmensnachfolge betrifft nicht nur die Generationenfolge, sondern kann ganz unterschiedlich motiviert sein. Jedes Jahr werden in Deutschland im Schnitt grob 21.000 Unternehmen mit Umsatz zwischen 500.000€ bis 5Mio. € (Quelle: Statista) veräußert. Für Nachfolger kann es oft interessanter sein, ein bestehendes Unternehmen mit einem festen Kundenstamm, soliden Umsätzen und einem bekannten Namen zu übernehmen als auf der grünen Wiese völlig neu zu beginnen.

Sich auf den Preis zu einigen ist meist die eine Sache, die Art des Unternehmenskaufs festzulegen eine ganz andere. Zumeist ist einer oder sind gleich mehrere der folgenden Experten beim Kauf/Verkauf eines Unternehmens beteiligt:

  • Annwalt
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Wirtschaftsprüfer

Mindestens einer der Beteiligten wird im Verkaufsprozess die Frage nach dem Asset Deal oder Share Deal aufwerfen. Diese stellen zwei mögliche Wege dar, wie der Verkauf eines Unternehmens abgewickelt werden kann.

Share Deal

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Unternehmen immer um die Summe aus Vermögensgegenständen und Schulden, also die in der Aktiva- und Passiva-Seite ausgewiesenen Posten der Bilanz. Je nach rechtlicher Gestaltung des Unternehmens sind die Wirtschaftsgüter möglicherweise in eine bestimmte Zahl von Geschäftsanteilen aufgeteilt, bspw. die Kapitalanteile an einer GmbH oder Aktien einer AG. Der Kauf einer Beteiligung oder Aktie ist also grundsätzlich gleich dem Kauf eines Anteils an der Gesamtheit des Unternehmens, also ein Share Deal. Hierzu gehören auch die bestehenden Schulden des Unternehmens.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal veräußert das Unternehmen einzelne Wirtschaftsgüter an einen Dritten, bspw. Verkauf eines Firmengebäudes an ein anderes Unternehmen. Bei einem Unternehmensverkauf als Ganzes werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert. Die im Einzelnen zu übernehmenden Wirtschaftsgüter des Unternehmens lassen sich im Einzelnen genau definieren.

Klassischer Fall

In einem Einzelunternehmen bleibt nichts anderes übrig, als alle Wirtschaftsgüter einzeln an den Erwerber zu verkaufen, da es aufgrund der Rechtsform keine Anteile gibt, die verkauft werden könnten. Aber auch bei einer GmbH oder AG kann ein Asset Deal sinnvoll sein, bspw. wenn der Erwerber nicht den gesamten Betrieb in seiner bestehenden Form fortführen will. In diesem Fall könnte er nur die wirtschaftlich interessanten Teile des Unternehmens erwerben. Bis auf die Ausnahme der Personalübernahme, gehen bei einem Asset Deal bestehende Verträge (bspw. Miete, Leasing, Kredite etc.) nicht automatisch auf den Erwerber über.

Wichtiger Punkt bei einem Share Deal sind auch Pensionszusagen, die das Unternehmen gegenüber Gesellschaftern gemacht hat. Diese sind in der Regel nur schwer kalkulierbar. Beim Asset Deal hingegen kann im einzelnen definiert werden, was gekauft / nicht gekauft werden soll. Pensionsverpflichtungen ließen sich so umgehen.

Grundsätzlich gilt: Asset und Share Deal bieten Möglichkeiten, die am besten von Experten begleitet werden.

Wir sind gerne für Sie da. Über nebenstehenden Button sichern Sie sich Ihr unverbindliches, kostenloses Erstgespräch. Am besten gleich buchen.


Christian Ruppenthal | Ruppenthal Consultants

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