Für viele Kleinunternehmen ist Datenschutz oft gleichbedeutend mit unliebsamem Mehraufwand, mit dem sich kein Geld verdienen, aber (und dies wird oft nicht gesehen) viel Geld verlieren lässt. Dennoch sind besonders kleine Unternehmen nicht adäquat für die Anforderungen der DSGVO gerüstet. Die Annahme, dass die DSGVO für kleine Unternehmen nicht gilt, bloß weil sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, ist schlicht fahrlässig und falsch.
Generell gilt auch für den Datenschutz: EU-Recht vor nationalem Recht.
Damit ist die DSGVO die Rechtsgrundlage jeder personenbezogenen Datenverarbeitung. Auf ihr baut die nationale Gesetzgebung mit Grundgesetz, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und darüber hinausgehender, spezifischerer Gesetzgebung auf.
Wer personenbezogene Daten (bspw. von Kunden, Mitarbeitern, etc.) regelmäßig verarbeitet (und zwar egal ob elektronisch oder händisch), ist verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz nach DSGVO. Die Anforderungen hieran sind nach Art und Weise der Verarbeitung in Art. 5 Abs. 1 geregelt.
Der Verantwortliche ist laut Art. 5 Abs. 2 für die Einhaltung der Datenschutz-Grundsätze verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht")!
Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Verantwortlicher kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Behörde sein, das bedeutet: Der Verantwortliche muss nicht zwingend eine individuelle, einzelne Person sein!
Verantwortlich zu sein bedeutet auch: Auskunftspflichtig bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu sein.
Mit Hilfe einmal einzuführender, technischer und organisatorischer Maßnahmen, gelingt aber auch hier ein professionelles Verarbeitungsniveau mit wenig Zeitaufwand. Als Dienstleister helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Umsetzung Ihrer spezifischen Anforderungen.
Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, professionalisieren Sie Ihre Arbeit durch unseren individuellen und bedarfsgerechten Leistungen, zur Umsetzung des Datenschutz für Ihre Anforderungen. Vereinbaren Sie dazu am besten jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin hier auf der Seite (Navigation "Termin anfragen").
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